WAS IST DIE GARANTIE?
Bei der Garantie verpflichtet sich der Hersteller, der Importeur oder auch der Händler vertraglich für Mängel am Fahrzeug einzustehen. Die Ansprüche, die der Konsument aus der Garantie ableiten kann, richten sich nach dem Umfang der Garantieerklärung. Garantien räumen selten das Recht auf Aufhebung des Vertrags oder die übernahme aller Kosten ein. So kann z.B. die "Gratisreparatur" von Bedingungen abhängig gemacht werden. In fast allen Herstellergarantien, die zeitlich und inhaltlich unterschiedlich gestaltet sind, wird die Garantieleistung davon abhängig gemacht, dass die vorgeschriebenen Servicearbeiten (Serviceheft) nur von Vertragswerkstätten durchgeführt wurden. In den Fällen, in denen die gesetzliche Gewährleistung nicht, oder nicht mehr zur Verfügung steht, kann das Vorhandensein einer Garantie viel Geld sparen.
Welche Ansprüche sind außer (neben) Gewährleistung und Garantie noch möglich?
a) Schadenersatz Die Frist für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches beträgt 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schadensverursacher. In diesem Fall muss allerdings ein Schaden schuldhaft vorwerfbar verursacht worden sein. Zum Beispiel, wenn bestimmte vorgeschriebene überprüfungen und Kontrollen nicht vorgenommen, oder Schrauben nicht befestigt wurden etc. Da der Verschuldensnachweis schwer zu erbringen ist, spielt diese Anspruchsgrundlage eine untergeordnete Rolle.
b) Irrtum Auch bei der Irrtumsanfechtung steht eine 3-jährige Frist ab Vertragsabschluss zur Verfügung. Voraussetzung für eine Geltendmachung, die entweder die Vertragsaufhebung, aber auch die Vertragsanpassung ( teilweise Rückzahlung des Kaufpreises) nach sich ziehen kann, ist die Veranlassung des Irrtums durch den Verkäufer. Dabei müssen Fehlvorstellungen über wesentliche Eigenschaften des Fahrzeuges vom Verkäufer herbeigeführt worden sein. Das kann auch durch Unterlassen von Informationen passieren, zu denen der Verkäufer verpflichtet ist. Z.B.: Das Fahrzeug verfügt über eine nicht typisierte Berei- fung, der Neuwagen hat einen Vorschaden, es liegt trotz Zusicherung keine Unfallfreiheit vor oder der Tachometerstand wurde manipuliert.
c) Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) Eine Verkürzung liegt nicht bei jedem ungünstigen Geschäft vor, sondern nur dann, wenn jemand mehr als das Doppelte des Wertes für eine Ware bezahlt hat. Dabei ist der regional geltende Preis zu berücksichtigen.
Beispiel: Sie kaufen ein Auto um 10.000 Euro, dessen Wert aber nur 4.999 Euro oder weniger entspricht. Der Grund ist unerheblich. Die Differenz kann z.B. auch auf gravierende Mängel, die den Fahrzeugwert entsprechend mindern, zurückzuführen sein. In diesem Fall nimmt der Verkäufer die Sache entweder zurück, oder die Differenz wird zurückbezahlt, wenn der Vertrag bestehen bleiben soll. Im genannten Beispiel wären das 5.001 Euro. Die Verkürzung über die Hälfte kann binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss gerichtlich geltend gemacht werden.
Worauf soll bei der Reparatur geachtet werden? Wenn Ihr Fahrzeug einen Defekt hat, warten Sie nicht. Der Defekt könnte die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder zu "teureren Schäden" am Auto führen. Eine erste überprüfung können Sie bei den Autofahrerclubs vornehmen lassen. Diese testen das Fahrzeug und helfen Ihnen bei der Reparatur- und Mängelauflistung.
Was soll vor der Reparatur beachtet werden? Besprechen Sie bei der Fahrzeugübergabe den Reparaturauftrag möglichst genau und fixieren Sie diesen schriftlich. Weiters sollten die möglichen Kosten vereinbart werden, sowie im Zweifelsfall, dass die ausgetauschten Altteile bei der Abholung besichtigt werden können.
Arbeiterkammer-Tipp: Vergleichen Sie, ob alle Punkte in den Auftrag aufgenommen wurden. Geben Sie eine Telefonnummer bekannt, damit die Werkstatt Sie erreichen kann, wenn es zu unvorhergesehenen zusätzlichen Reparaturen kommen sollte, bzw. der Kostenrahmen überschritten wird. Prüfen Sie, ob alle Punkte richtig vermerkt sind.
Muss ein Kostenvoranschlag bezahlt werden? Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages müssen Sie dann zahlen, wenn Sie vorher ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen worden sind. Dies gilt auch, wenn der Kostenvoranschlag mit umfangreichen Arbeiten des Unternehmers verbunden ist. Ein derartiger Hinweis ist bisweilen auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten und findet sich oft im Reparaturübernahmeschein. Wird die Unentgeltlichkeit mündlich zugesichert, weil es sich etwa um eine Gewährleistungsreparatur handelt, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Einige Werkstätten ziehen bei Erteilung des Reparaturauftrages die Kosten für den Kostenvoranschlag ab.
Darf die Rechnung höher sein als der Kostenvoranschlag?
a) Verbindliche Kostenvoranschläge Die Richtigkeit des Kostenvoranschlages gilt als vereinbart, wenn das Gegenteil nicht ausdrücklich erklärt wurde. An diesen muss sich der Unternehmer sogar dann halten, wenn er sich einfach verkalkuliert hat. Wenn Sie änderungswünsche haben oder Zusatzaufträge erteilen, ist der Unternehmer nicht mehr an den ursprünglichen Kostenvoranschlag gebunden. Der Auftrag wird sich entsprechend verteuern. Damit Sie keine bösen überraschungen erleben, soll der Kostenvoranschlag bereits alle erforderlichen Arbeiten enthalten. b) Unverbindliche Kostenvoranschläge Auch der unverbindliche Kostenvoranschlag soll Ihnen eine seriöse Orientierung über die notwendigen Kosten liefern. Eine unvorhersehbare beträchtliche und unvermeidliche überschreitung des Kostenvoranschlages muss daher vom Unternehmer sofort mitgeteilt werden. Die überschreitung des Kostenvoranschlages um mehr als 15 Prozent der Auftragssumme ist so beträchtlich, dass Sie in diesem Fall ein Wahlrecht haben: Entweder Sie stimmen den Mehrkosten zu oder Sie brechen den Auftrag ab. Die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen sind dann zu bezahlen.
Arbeiterkammer-Tipp: Werden solche Mehrkosten nicht unverzüglich oder gar nicht mitgeteilt, wie z.B. erst mit Endabrechnung geltend gemacht, verliert der Unternehmer seinen Anspruch darauf. Sie haben dann nur das zu zahlen, was der unverbindliche Kostenvoranschlag vorsieht. Mündliche Kostenschätzungen - sofern sie beweisbar sind - gelten als Kostenvoranschlag.
Was sollte nach der Reparatur beachtet werden? - Lassen Sie sich die Reparaturen und die Arbeiten erklären, die gemacht wurden. - Besichtigen Sie Ihr Auto, um zu überprüfen, ob es nicht zu einer Beschädigungen am Fahrzeug gekommen ist. Denn sobald Sie die Werkstatt verlassen, ist das schwer zu beweisen. Falls es zu Schäden gekommen ist, reklamieren Sie sofort! - Wurde die Eintragung im Serviceheft vorgenommen? - überprüfen Sie die Rechnung genau. Fragen Sie alles nach, was unklar ist. - Wenn Sie Zweifel an den durchgeführten Arbeiten haben, das Auto aber nur gegen Bezahlung bekommen, vermerken Sie auf der Rechnung "mit Vorbehalt übernommen" oder "mit Vorbehalt der Rückforderung über..... übernommen". Der Vorbehalt muss inhaltlich genau definiert sein.
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