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WAS IST DIE GARANTIE?

Bei der Garantie verpflichtet sich der Hersteller, der Importeur oder auch
der Händler vertraglich für Mängel am Fahrzeug einzustehen. Die Ansprüche,
die der Konsument aus der Garantie ableiten kann, richten sich nach
dem Umfang der Garantieerklärung. Garantien räumen selten das Recht
auf Aufhebung des Vertrags oder die übernahme aller Kosten ein. So kann
z.B. die "Gratisreparatur" von Bedingungen abhängig gemacht werden. In
fast allen Herstellergarantien, die zeitlich und inhaltlich unterschiedlich gestaltet
sind, wird die Garantieleistung davon abhängig gemacht, dass die
vorgeschriebenen Servicearbeiten (Serviceheft) nur von Vertragswerkstätten
durchgeführt wurden.
In den Fällen, in denen die gesetzliche Gewährleistung nicht, oder nicht
mehr zur Verfügung steht, kann das Vorhandensein einer Garantie viel
Geld sparen.


Welche Ansprüche sind außer (neben) Gewährleistung und Garantie noch
möglich?

a) Schadenersatz
Die Frist für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches beträgt
3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schadensverursacher. In diesem
Fall muss allerdings ein Schaden schuldhaft vorwerfbar verursacht worden
sein. Zum Beispiel, wenn bestimmte vorgeschriebene überprüfungen und
Kontrollen nicht vorgenommen, oder Schrauben nicht befestigt wurden etc.
Da der Verschuldensnachweis schwer zu erbringen ist, spielt diese Anspruchsgrundlage
eine untergeordnete Rolle.

b) Irrtum
Auch bei der Irrtumsanfechtung steht eine 3-jährige Frist ab Vertragsabschluss
zur Verfügung. Voraussetzung für eine Geltendmachung, die entweder
die Vertragsaufhebung, aber auch die Vertragsanpassung ( teilweise
Rückzahlung des Kaufpreises) nach sich ziehen kann, ist die Veranlassung
des Irrtums durch den Verkäufer.
Dabei müssen Fehlvorstellungen über wesentliche Eigenschaften des
Fahrzeuges vom Verkäufer herbeigeführt worden sein. Das kann auch
durch Unterlassen von Informationen passieren, zu denen der Verkäufer
verpflichtet ist. Z.B.: Das Fahrzeug verfügt über eine nicht typisierte Berei-
fung, der Neuwagen hat einen Vorschaden, es liegt trotz Zusicherung keine
Unfallfreiheit vor oder der Tachometerstand wurde manipuliert.

c) Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis)
Eine Verkürzung liegt nicht bei jedem ungünstigen Geschäft vor, sondern
nur dann, wenn jemand mehr als das Doppelte des Wertes für eine Ware
bezahlt hat. Dabei ist der regional geltende Preis zu berücksichtigen.

Beispiel:
Sie kaufen ein Auto um 10.000 Euro, dessen Wert aber nur 4.999
Euro oder weniger entspricht. Der Grund ist unerheblich. Die Differenz
kann z.B. auch auf gravierende Mängel, die den Fahrzeugwert
entsprechend mindern, zurückzuführen sein. In diesem Fall nimmt
der Verkäufer die Sache entweder zurück, oder die Differenz wird
zurückbezahlt, wenn der Vertrag bestehen bleiben soll. Im genannten
Beispiel wären das 5.001 Euro.
Die Verkürzung über die Hälfte kann binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss
gerichtlich geltend gemacht werden.

Worauf soll bei der Reparatur geachtet werden?
Wenn Ihr Fahrzeug einen Defekt hat, warten Sie nicht. Der Defekt könnte
die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder zu "teureren Schäden" am
Auto führen.
Eine erste überprüfung können Sie bei den Autofahrerclubs vornehmen
lassen. Diese testen das Fahrzeug und helfen Ihnen bei der Reparatur-
und Mängelauflistung.

Was soll vor der Reparatur beachtet werden?

Besprechen Sie bei der Fahrzeugübergabe den Reparaturauftrag möglichst
genau und fixieren Sie diesen schriftlich. Weiters sollten die möglichen
Kosten vereinbart werden, sowie im Zweifelsfall, dass die ausgetauschten
Altteile bei der Abholung besichtigt werden können.

Arbeiterkammer-Tipp:
Vergleichen Sie, ob alle Punkte in den Auftrag aufgenommen wurden.
Geben Sie eine Telefonnummer bekannt, damit die Werkstatt
Sie erreichen kann, wenn es zu unvorhergesehenen zusätzlichen
Reparaturen kommen sollte, bzw. der Kostenrahmen überschritten
wird. Prüfen Sie, ob alle Punkte richtig vermerkt sind.

Muss ein Kostenvoranschlag bezahlt werden?
Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages müssen Sie dann zahlen,
wenn Sie vorher ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen worden
sind. Dies gilt auch, wenn der Kostenvoranschlag mit umfangreichen Arbeiten
des Unternehmers verbunden ist. Ein derartiger Hinweis ist bisweilen
auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten und findet sich
oft im Reparaturübernahmeschein. Wird die Unentgeltlichkeit mündlich
zugesichert, weil es sich etwa um eine Gewährleistungsreparatur handelt,
lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Einige Werkstätten ziehen bei
Erteilung des Reparaturauftrages die Kosten für den Kostenvoranschlag
ab.

Darf die Rechnung höher sein als der Kostenvoranschlag?

a) Verbindliche Kostenvoranschläge
Die Richtigkeit des Kostenvoranschlages gilt als vereinbart, wenn das Gegenteil
nicht ausdrücklich erklärt wurde. An diesen muss sich der Unternehmer
sogar dann halten, wenn er sich einfach verkalkuliert hat.
Wenn Sie änderungswünsche haben oder Zusatzaufträge erteilen, ist der
Unternehmer nicht mehr an den ursprünglichen Kostenvoranschlag gebunden.
Der Auftrag wird sich entsprechend verteuern. Damit Sie keine bösen
überraschungen erleben, soll der Kostenvoranschlag bereits alle erforderlichen
Arbeiten enthalten.
b) Unverbindliche Kostenvoranschläge
Auch der unverbindliche Kostenvoranschlag soll Ihnen eine seriöse Orientierung
über die notwendigen Kosten liefern. Eine unvorhersehbare beträchtliche
und unvermeidliche überschreitung des Kostenvoranschlages
muss daher vom Unternehmer sofort mitgeteilt werden. Die überschreitung
des Kostenvoranschlages um mehr als 15 Prozent der Auftragssumme ist
so beträchtlich, dass Sie in diesem Fall ein Wahlrecht haben: Entweder Sie
stimmen den Mehrkosten zu oder Sie brechen den Auftrag ab. Die bis zum
Abbruch erbrachten Leistungen sind dann zu bezahlen.

Arbeiterkammer-Tipp:
Werden solche Mehrkosten nicht unverzüglich oder gar nicht mitgeteilt,
wie z.B. erst mit Endabrechnung geltend gemacht, verliert der
Unternehmer seinen Anspruch darauf. Sie haben dann nur das zu
zahlen, was der unverbindliche Kostenvoranschlag vorsieht. Mündliche
Kostenschätzungen - sofern sie beweisbar sind - gelten als
Kostenvoranschlag.

Was sollte nach der Reparatur beachtet werden?
- Lassen Sie sich die Reparaturen und die Arbeiten erklären, die gemacht
wurden.
- Besichtigen Sie Ihr Auto, um zu überprüfen, ob es nicht zu einer Beschädigungen
am Fahrzeug gekommen ist. Denn sobald Sie die Werkstatt
verlassen, ist das schwer zu beweisen. Falls es zu Schäden gekommen
ist, reklamieren Sie sofort!
- Wurde die Eintragung im Serviceheft vorgenommen?
- überprüfen Sie die Rechnung genau. Fragen Sie alles nach, was unklar
ist.
- Wenn Sie Zweifel an den durchgeführten Arbeiten haben, das Auto
aber nur gegen Bezahlung bekommen, vermerken Sie auf der Rechnung
"mit Vorbehalt übernommen" oder "mit Vorbehalt der Rückforderung
über..... übernommen". Der Vorbehalt muss inhaltlich genau definiert
sein.
 

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