übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut sowie zollfreie Einfuhr
Fahrzeuge, die von den Zollbehörden als übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut wurden oder eine Bewilligung zur zollfreien Verwendung erhalten, sind von der Bestätigung der Abgas- und Geräuschvorschriften ausgenommen. Zudem ist eine Befreiung von der Typengenehmigung nicht notwendig. Eine Einschränkung bei Halterwechsel wird im Fahrzeugausweis eingetragen.
Für die Anmeldung zur Prüfung und für die Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Technische Daten: Motor (Anzahl Zylinder, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten Motor-leistung, Angaben über das Garantiegewicht und die Höchstgeschwindigkeit. Die Werte sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen:
- Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländische Zulassungspapiere, Fahrzeugbrief, „Note descriptive“, Herstellerschild, Betriebsanleitung
- Original-Versicherungsnachweis einer schweizerischen Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft.
- Prüfbericht (Form. 13.20A) zollamtlich abgestempelt
- Zolldeklaration für die Einfuhr (Form. 11.01 oder 11.03), quittiert oder zusammen mit Vorlage der Zoll-/MWSt-Quittung
- Allenfalls vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
- Das Datum der ersten Inverkehrsetzung im Ausland (nicht das Herstellungs- oder Verkaufsdatum), für Fahrzeuge, die bereits im Verkehr waren (Zulassungspapiere, „Registration card“ für USA-Fahrzeuge)
- Abgas-Wartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976 (Bezugsquelle: Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure [VSAI], Postfach 5353, 3001 Bern (Tel. 031 306 65 65, Fax 031 306 65 60, e-mail: info@auto-schweiz.ch oder bei der entsprechenden Markenvertretung.
Für weitere, technische Auskünfte steht Ihnen die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel in Münchenstein (MFP) (Tel. 061 416 46 46) gerne zur Verfügung.
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