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KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die Inbetriebnahme
eines Autos in österreich gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungsbestätigung
ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Die
Versicherung dient der Deckung von Schadenersatzverpflichtungen, die
aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen und hat den
Sinn gerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners oder ungerechtfertigte
Ansprüche abzuwehren.

Arbeiterkammer-Tipp:
Stellen Sie Vergleiche an und nützen Sie die Vielzahl der angebotenen
Rabatte und Zusatzleistungen auf ihre Prämien.

Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausstellung der Versicherungspolizze.
Der Umfang der Versicherungsleistung ist durch die Versicherungssumme
begrenzt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1.09
Millionen Euro. Mit Erhalt der Polizze beginnt die Prämienzahlungspflicht.
Wird die Erstprämie nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei und
kann auch vom Vertrag zurücktreten. Geraten Sie mit den Folgeprämien in
Verzug, muss die Versicherung Sie zuerst schriftlich mahnen und eine
Zahlungsfrist von zwei Wochen setzen. Bezahlen Sie innerhalb der zwei
Wochen nicht, ist die Versicherung leistungsfrei.

Bonus-Malus-System
Dieses ist zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird aber nach wie
vor vereinbart. Nach dem Bonus-Malus-System bestimmt sich die Höhe der
Prämie nach dem Verlauf der Schadenereignisse. Es enthält 18 Stufen und
beginnt mit der Grundstufe 9. Allerdings kann mit dem Versicherer auch
eine günstigere Grundstufe verhandelt werden. Fährt man im Beobachtungszeitraum
(1.Oktober bis 30. September des Folgejahres) schadenfrei,
verbessert sich die Einstufung um eine Prämienstufe. Ein Schadenfall führt
zu einer Rückversetzung um drei Prämienstufen.

Wichtig:
Wollen sie ihre aktuelle Bonusstufe behalten, können sie den Schaden
selbst bezahlen. Ob dies allerdings sinnvoll ist, hängt von der
Höhe der Schadenssumme ab.

Fahrzeugwechsel
Wird innerhalb eines halben Jahres vor oder innerhalb eines Jahres nach
dem Verkauf des bisherigen Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug erworben,
gehen Bonus und Malus auf das neue Fahrzeug über. Auch bei Weitergabe
des Fahrzeuges an nahe Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt
leben, gehen Bonus und Malus an diese über. Bei Verkauf des Fahrzeuges
geht die Versicherung auf den neuen Erwerber über, der sie innerhalb eines
Monats ab Kauf kündigen kann. Wird das Fahrzeug verschrottet, endet
der Versicherungsvertrag, weil das versicherte Interesse wegfällt. Versicherer
und Zulassungsbehörde sind davon zu verständigen.

Kündigung des Versicherungsvertrages
Kfz-Versicherungen sind jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von einem Monat kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und
muss innerhalb der Monatsfrist beim Versicherer eingelangt sein. Wird
nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf ein weiteres Jahr.

Arbeiterkammer-Tipp:
Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Versicherung
die Prämie einseitig erhöht. Die Kündigung muss binnen eines
Monats ab Zugang der Mitteilung und Begründung der Prämienerhöhung
ausgesprochen werden.

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