Importwagen

Gebrauchtwagen

Autohandel

Werkstätten

Reifenhändler

Importeure

Autosuche

Informationen

Hotlines

Marken

Forum

Impressum

Importwagen

KAUFVERTRAG

Nehmen Sie sich Zeit, wenn Sie den Inhalt des Kaufvertrages studieren.
Gerade das Kleingedruckte erfordert viel Aufmerksamkeit. Autohändler
verwenden oft vorformulierte Vertragsbedingungen, die sogenannten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie enthalten in aller Regel Klauseln
über Zahlungskonditionen, Stornogebühren, Liefertermin und eine Zustandsbewertung
des Fahrzeuges. Die Zustandsbewertung beschreibt
lediglich, in welchem Zustand Sie das Auto kaufen. Die Zustandsbewertung
weist Klassen von 1 bis 4 auf.

Klasse 1 sagt aus, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt,
bei Klasse 2 können Sie von einem guten Fahrzeugzustand ausgehen,
bei Fahrzeugen der Klasse 3 ist mit dem Kilometerstand entsprechenden
Reparaturen und Servicearbeiten zu rechnen und
Klasse 4 - Fahrzeuge sind nicht fahrbereit.
Vielfach arbeiten Autohändler auch mit eigenen Bewertungen (z.B.
A,B,C,D), die im jeweiligen Umfang Vertragsinhalt werden. Achten Sie besonders
auf diese Bewertungen.

Arbeiterkammer-Tipps:
- Unterschreiben Sie den Vertrag keinesfalls, ohne das "Kleingedruckte"
gelesen zu haben. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren
Sie den Vertragsinhalt!
- Wenn Sie eine Passage nicht verstehen, fragen Sie beim Autohändler
oder beim Autofahrerclub nach.
- Lassen Sie mündliche Zusagen des Händlers unbedingt im
Kaufvertrag vermerken.
- Oft bestehen Händler vor der Fahrt zu einem Autofahrerklub auf
Vertragsunterzeichnung und vermerken im Vertrag nur "Ankaufstest
wird durchgeführt". Welche Konsequenzen jedoch ein negativer
Test hat, lässt sich daraus nicht ableiten. Der Streit ist vorprogrammiert.
- Schließen Sie den Vertrag erst nach einem Ankaufstest ab!

Der Händler als Vermittler
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler kaufen, achten Sie darauf,
ob der Händler auch tatsächlich der Verkäufer ist oder lediglich ein
Vermittler, der einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson zu einer anderen
Privatperson vermittelt. In der Praxis ist das für den Konsumenten
nicht immer durchschaubar. Stempel und Unterschrift des Händlers am
privaten Vertrag bedeuten nur die Beglaubigung der Unterschriften der
beiden Vertragspartner. Das kann fatale Folgen nach sich ziehen, da in
einem Vertragsverhältnis zwischen Privatpersonen die Gewährleistung
ausgeschlossen werden kann. Der Händler als Verkäufer darf die Gewährleistung
nicht ausschließen.

Lieferverzug des Händlers
Gerät der Händler mit der Aushändigung des gekauften Fahrzeugs in Verzug,
müssen Sie mittels eingeschriebenen Briefes eine angemessene
Nachfrist setzen und mit Rücktritt drohen. Erst dann können Sie vom Vertrag
zurücktreten. Diese Nachfrist wird zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
definiert.

Vertragsauflösung
Grundsätzlich können einmal abgeschlossene Verträge nicht rückgängig
gemacht werden. Sie können den Unternehmer ersuchen, den Vertrag zu
stornieren. Dazu ist ein Unternehmen jedoch nicht verpflichtet und es kann
eine Stornogebühr verrechnet werden. Deren Höhe ist gesetzlich nicht
geregelt. Die Autohändler haben aber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
10 - 20 Prozent des Kaufpreises vorgesehen.

[Webkatalog]

[Importwagen] [Autohändler Dänemark] [Autohaendler] [Werkstaetten] [Informationen] [Autokauf] [Autokauf Allgemeines] [Autokauf Mängel] [Preise] [Importeure] [Impressum] [Autosuche] [autosuche] [Marken] [hotlines] [news] [Reifenhändler] [Africa-Directory] [Asia-Directory] [European-Directory] [Pacific-Directory] [North America-Directory] [Benzinpreis] [Weiterempfehlen]