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FINANZIERUNG

Barzahlung
Barzahlung ist meist am günstigsten. Erstens fallen keine Finanzierungskosten
an und zweitens erhalten Barzahler vielfach hohe Rabatte. Mit Bezahlung
des kompletten Kaufpreises werden Sie sofort Eigentümer des
Fahrzeuges.
Nur in wenigen Fällen sollten Sie auf einen Barkauf verzichten. Etwa dann,
wenn die Erträge aus Ihrer Veranlagung deutlich über den aktuellen Kredit-
zinsen liegen, Ihre Veranlagung nur unter Verlust "flüssig" gemacht werden
kann, Sie Ihre Ersparnisse auflösen müssen oder wenn Sie ein besonders
günstiges Finanzierungsangebot erhalten.

Kredit
Beim klassischen Kredit wird üblicherweise der volle Kaufpreis des Autos
(in der Regel abzüglich einer von der Bank geforderten Anzahlung) finanziert.
Die Kreditraten sind meist höher als bei einer Leasingfinanzierung,
wo am Ende der Laufzeit noch der Restwert zu bezahlen ist. Die Gesamtkosten
sind für Konsumenten bei Kreditfinanzierung meist günstiger als bei
Leasing. Als Sicherstellung wird häufig die Abtretung des Eigentumsvorbehaltes
an das Kreditinstitut und die Hinterlegung des Typenscheines beim
Kreditinstitut vereinbart. Eigentum am Fahrzeug erwerben Sie erst nach
vollständiger Bezahlung der Kaufpreisrestforderung.
Den Kredit können Sie jederzeit zur Gänze oder teilweise vorzeitig zurückzahlen.

Drittfinanzierter Kauf
Oft bieten Autohändler auch hauseigene Finanzierungsmöglichkeiten an.
Manche Autohersteller haben eigene Banken, die auf Kredit- oder Leasingfinanzierungen
von Fahrzeugen ihrer Marke spezialisiert sind. Bei drittfinanzierten
Geschäften ist bei Krediten bis 25.000 Euro eine mindestens
20-prozentige Anzahlung zu leisten. Außerdem darf der Kredit nicht länger
als 5 Jahre laufen. Weiters können Sie Gewährleistungsansprüche oder
andere Einwendungen, die Sie gegen den Verkäufer haben, auch dem
Kreditgeber gegenüber geltend machen.
Autobanken bieten gelegentlich bessere Konditionen, weil sowohl Händler
als auch Hersteller den Kredit subventionieren, um so den Verkauf anzukurbeln.
Dafür ist der Verhandlungsspielraum beim Kaufpreis meistens sehr gering.
Die Kreditvergabe erfolgt - ebenso wie bei Leasing - nach einer umfassenden
Bonitätsprüfung. Beachten Sie, dass Kredite und Leasingverbindlichkeiten
in den meisten Fällen an den Kreditschutzverband von 1870
(KSV) gemeldet werden.


Leasing
Leasing stellt grundsätzlich die Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen
Entgelt dar, vergleichbar etwa mit der Miete einer Wohnung. Beim Leasing
steht die Nutzung des Objektes und nicht der Erwerb von Eigentum im
Vordergrund. Im Gegensatz zur Miete ist Leasing nicht gesetzlich geregelt.
Bei Leasingverträgen kommen daher die unterschiedlichen, oft seitenlangen
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) der jeweiligen Leasinggesellschaft
zur Anwendung.

Restwert-Leasing
Die häufigste Variante beim Kfz-Leasing ist das sogenannte Restwertleasing.
Dabei wird ein Restwert vereinbart, der während der Grundmietzeit (=
Leasingdauer) zu bezahlen ist. Die Differenz zwischen dem vereinbarten
Preis für das Auto und dem Restwert ist die Basis für die Berechung der
monatlichen Leasingraten.
Je höher der Restwert angesetzt ist, desto niedriger ist die monatliche Leasingrate.
Lassen Sie sich nicht von einer niedrigen Leasingrate blenden!
Bei Rückgabe des Autos müssen Sie gegebenenfalls die Differenz zwischen
dem Restwert und dem tatsächlichen Marktwert ersetzen.

Arbeiterkammer-Tipp:
Der Restwert sollte auf jeden Fall mit dem voraussichtlichen Wert
des Autos bei Vertragsablauf übereinstimmen (Eurotax Liste).

Null-Prozent-Leasing
Leasingsonderangebote für die scheinbar keine Zinsen zu zahlen sind,
sollten Sie besonders genau unter die Lupe nehmen. Es entstehen auch
bei diesen "Sonderangeboten" Finanzierungskosten, weil Sie in der Regel
keinen Rabatt auf den Kaufpreis erhalten. Generell fallen auch hier Bearbeitungsgebühren
an.

Eigenmittel
Bei einer Depot- bzw. Kautionszahlung handelt es sich um eine einmalige
Zahlung, die Sie bereits bei Vertragsabschluss leisten müssen. Diese
Zahlung dient der Leasinggesellschaft als Sicherstellung für eventuelle
Forderungen, die gegen Sie - z. B. bei Zahlungsverzug - geltend gemacht
werden. Obwohl sich durch Ihre Depot- bzw. Kautionszahlung der Finan-
zierungsaufwand der Leasinggesellschaft reduziert, erhalten Sie in der
Regel für dieses Guthaben keine Verzinsung.
Eine Mietvorauszahlung ist ebenfalls eine einmalige Zahlung bei Vertragsabschluss,
die den Finanzierungsaufwand der Leasinggesellschaft
reduziert. Auch für diese Eigenleistung erhalten Sie grundsätzlich keine
Verzinsung. Ihre Mietvorauszahlung wird einfach durch die Anzahl der Monate
der Vertragslaufzeit dividiert und reduziert in diesem Ausmaß die monatliche
Leasingrate. Eine Eigenleistung kann auch in Form eines Eintauschfahrzeuges -
Sie geben Ihr altes Auto an den Händler zurück - erbracht werden.

Vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages
Leasingverträge sind grundsätzlich nicht für eine vorzeitige Vertragsauflösung
konzipiert. Sie haben daher bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung
mit finanziellen Nachteilen zu rechnen!
Wird das Vertragsverhältnis durch die Leasinggesellschaft aus wichtigen
Gründen - z.B. bei Zahlungsverzug - vorzeitig aufgelöst, müssen Sie der
Leasingfirma das Fahrzeug auf Ihre Kosten übergeben. Im Rahmen einer
vorzeitigen Vertragsauflösung errechnet sich die an Sie gestellte Geldforderung
der Leasingfirma wie folgt:
sämtliche Zahlungsrückstände (inkl. Zinsen und Kosten)
+ Schadenersatz in Höhe aller noch ausständigen Raten zuzüglich eines
Restwertes.
+ sämtliche im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung
entstehenden Kosten (Schätzungs-, Sicherstellungs-, Transportkosten
usw.)

Summe der Kosten
- Verkehrswert bzw. Verkaufserlös des Kfz
von Ihnen zu leistende Zahlung
Als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind Sie bei
Finanzierungsleasingverträgen zu einer gänzlichen vorzeitigen Erfüllung
Ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag berechtigt. Sie müssen jedoch auch
in diesem Fall alle noch offenen Verpflichtungen - ähnlich dem oben dargestellten
Schema - begleichen. Die vorzeitige Vertragsauflösung kann für
Sie insbesondere in den ersten Monaten zum finanziellen Desaster wer-
den. Denn der ausständige Betrag kann üblicherweise nicht durch Verkaufserlös
oder Versicherungsleistung (z.B. bei einem Totalschaden) abgedeckt
werden.

Andienungsrecht
In Vertragsbedingungen ist mitunter ein sogenanntes "Andienungsrecht"
enthalten. Das bedeutet, dass die Leasingfirma bei Vertragsende von Ihnen
den Ankauf des Kfz zum vertraglich vereinbarten Restwert verlangen
kann. Die Leasinggesellschaft wälzt damit das Problem der Gebrauchtwagenverwertung
auf Sie ab - insbesondere bei schwer absetzbaren Modellen.
Manchmal wird Ihnen auch das Recht eingeräumt, innerhalb einer
bestimmten, meistens sehr kurzen Frist, einen Käufer namhaft zu machen,
der das Fahrzeug kauft (Mindestpreis: Restwert). Ist der Marktwert allerdings
niedriger als der Restwert, so werden Sie kaum einen Käufer finden.
Nach Ablauf der vereinbarten "Grundmietzeit" haben Sie grundsätzlich 3
Möglichkeiten:

1) Sie kaufen das Kfz zum vereinbarten Restwert an.
2) Sie verlängern den Leasingvertrag mit neuen Leasingraten.
3) Sie geben das Kfz an die Leasinggesellschaft zurück. Ist der Verkehrswert
(z.B. laut Eurotax-Tabelle) niedriger als der Restwert, zahlen
Sie die Differenz. Ist der Verkehrswert höher, erhalten Sie in der Regel
nur 75 % dieses Mehrerlöses.
Wenn Sie das Kfz an die Leasingfirma zurückgeben, wird ein Rücknahmeprotokoll
erstellt. Kontrollieren Sie genau, ob dieses - samt den darin aufgelisteten
Mängeln - auch den Tatsachen entspricht.

Mischmodelle aus Leasing, Kredit und Barkauf
In letzter Zeit werden Autokäufer mit Mischmodellen aus Leasing, Kredit
und Barkauf umworben. Bei einer derartigen "3-Wege-Finanzierung" (auch
"Ballonfinanzierung", "Schlussratenfinanzierung") entscheiden Sie sich erst
am Ende der Vertragslaufzeit, ob Sie wie beim Leasing das Fahrzeug zurückgeben
oder die Schlussrate bar bezahlen und Eigentümer des Autos
werden. Der Anreiz bei diesem Modell besteht darin, dass die Monatsraten
im Vergleich zu einer reinen Kreditfinanzierung in der Regel deutlich niedriger
und im Vergleich zu einer reinen Leasingfinanzierung nur wenig höher
sind.

 

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