FINANZIERUNG
Barzahlung Barzahlung ist meist am günstigsten. Erstens fallen keine Finanzierungskosten an und zweitens erhalten Barzahler vielfach hohe Rabatte. Mit Bezahlung des kompletten Kaufpreises werden Sie sofort Eigentümer des Fahrzeuges. Nur in wenigen Fällen sollten Sie auf einen Barkauf verzichten. Etwa dann, wenn die Erträge aus Ihrer Veranlagung deutlich über den aktuellen Kredit- zinsen liegen, Ihre Veranlagung nur unter Verlust "flüssig" gemacht werden kann, Sie Ihre Ersparnisse auflösen müssen oder wenn Sie ein besonders günstiges Finanzierungsangebot erhalten.
Kredit Beim klassischen Kredit wird üblicherweise der volle Kaufpreis des Autos (in der Regel abzüglich einer von der Bank geforderten Anzahlung) finanziert. Die Kreditraten sind meist höher als bei einer Leasingfinanzierung, wo am Ende der Laufzeit noch der Restwert zu bezahlen ist. Die Gesamtkosten sind für Konsumenten bei Kreditfinanzierung meist günstiger als bei Leasing. Als Sicherstellung wird häufig die Abtretung des Eigentumsvorbehaltes an das Kreditinstitut und die Hinterlegung des Typenscheines beim Kreditinstitut vereinbart. Eigentum am Fahrzeug erwerben Sie erst nach vollständiger Bezahlung der Kaufpreisrestforderung. Den Kredit können Sie jederzeit zur Gänze oder teilweise vorzeitig zurückzahlen.
Drittfinanzierter Kauf Oft bieten Autohändler auch hauseigene Finanzierungsmöglichkeiten an. Manche Autohersteller haben eigene Banken, die auf Kredit- oder Leasingfinanzierungen von Fahrzeugen ihrer Marke spezialisiert sind. Bei drittfinanzierten Geschäften ist bei Krediten bis 25.000 Euro eine mindestens 20-prozentige Anzahlung zu leisten. Außerdem darf der Kredit nicht länger als 5 Jahre laufen. Weiters können Sie Gewährleistungsansprüche oder andere Einwendungen, die Sie gegen den Verkäufer haben, auch dem Kreditgeber gegenüber geltend machen. Autobanken bieten gelegentlich bessere Konditionen, weil sowohl Händler als auch Hersteller den Kredit subventionieren, um so den Verkauf anzukurbeln. Dafür ist der Verhandlungsspielraum beim Kaufpreis meistens sehr gering. Die Kreditvergabe erfolgt - ebenso wie bei Leasing - nach einer umfassenden Bonitätsprüfung. Beachten Sie, dass Kredite und Leasingverbindlichkeiten in den meisten Fällen an den Kreditschutzverband von 1870 (KSV) gemeldet werden.
Leasing Leasing stellt grundsätzlich die Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt dar, vergleichbar etwa mit der Miete einer Wohnung. Beim Leasing steht die Nutzung des Objektes und nicht der Erwerb von Eigentum im Vordergrund. Im Gegensatz zur Miete ist Leasing nicht gesetzlich geregelt. Bei Leasingverträgen kommen daher die unterschiedlichen, oft seitenlangen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) der jeweiligen Leasinggesellschaft zur Anwendung.
Restwert-Leasing Die häufigste Variante beim Kfz-Leasing ist das sogenannte Restwertleasing. Dabei wird ein Restwert vereinbart, der während der Grundmietzeit (= Leasingdauer) zu bezahlen ist. Die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis für das Auto und dem Restwert ist die Basis für die Berechung der monatlichen Leasingraten. Je höher der Restwert angesetzt ist, desto niedriger ist die monatliche Leasingrate. Lassen Sie sich nicht von einer niedrigen Leasingrate blenden! Bei Rückgabe des Autos müssen Sie gegebenenfalls die Differenz zwischen dem Restwert und dem tatsächlichen Marktwert ersetzen.
Arbeiterkammer-Tipp: Der Restwert sollte auf jeden Fall mit dem voraussichtlichen Wert des Autos bei Vertragsablauf übereinstimmen (Eurotax Liste).
Null-Prozent-Leasing Leasingsonderangebote für die scheinbar keine Zinsen zu zahlen sind, sollten Sie besonders genau unter die Lupe nehmen. Es entstehen auch bei diesen "Sonderangeboten" Finanzierungskosten, weil Sie in der Regel keinen Rabatt auf den Kaufpreis erhalten. Generell fallen auch hier Bearbeitungsgebühren an.
Eigenmittel Bei einer Depot- bzw. Kautionszahlung handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die Sie bereits bei Vertragsabschluss leisten müssen. Diese Zahlung dient der Leasinggesellschaft als Sicherstellung für eventuelle Forderungen, die gegen Sie - z. B. bei Zahlungsverzug - geltend gemacht werden. Obwohl sich durch Ihre Depot- bzw. Kautionszahlung der Finan- zierungsaufwand der Leasinggesellschaft reduziert, erhalten Sie in der Regel für dieses Guthaben keine Verzinsung. Eine Mietvorauszahlung ist ebenfalls eine einmalige Zahlung bei Vertragsabschluss, die den Finanzierungsaufwand der Leasinggesellschaft reduziert. Auch für diese Eigenleistung erhalten Sie grundsätzlich keine Verzinsung. Ihre Mietvorauszahlung wird einfach durch die Anzahl der Monate der Vertragslaufzeit dividiert und reduziert in diesem Ausmaß die monatliche Leasingrate. Eine Eigenleistung kann auch in Form eines Eintauschfahrzeuges - Sie geben Ihr altes Auto an den Händler zurück - erbracht werden.
Vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages Leasingverträge sind grundsätzlich nicht für eine vorzeitige Vertragsauflösung konzipiert. Sie haben daher bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung mit finanziellen Nachteilen zu rechnen! Wird das Vertragsverhältnis durch die Leasinggesellschaft aus wichtigen Gründen - z.B. bei Zahlungsverzug - vorzeitig aufgelöst, müssen Sie der Leasingfirma das Fahrzeug auf Ihre Kosten übergeben. Im Rahmen einer vorzeitigen Vertragsauflösung errechnet sich die an Sie gestellte Geldforderung der Leasingfirma wie folgt: sämtliche Zahlungsrückstände (inkl. Zinsen und Kosten) + Schadenersatz in Höhe aller noch ausständigen Raten zuzüglich eines Restwertes. + sämtliche im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung entstehenden Kosten (Schätzungs-, Sicherstellungs-, Transportkosten usw.)
Summe der Kosten - Verkehrswert bzw. Verkaufserlös des Kfz von Ihnen zu leistende Zahlung Als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind Sie bei Finanzierungsleasingverträgen zu einer gänzlichen vorzeitigen Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag berechtigt. Sie müssen jedoch auch in diesem Fall alle noch offenen Verpflichtungen - ähnlich dem oben dargestellten Schema - begleichen. Die vorzeitige Vertragsauflösung kann für Sie insbesondere in den ersten Monaten zum finanziellen Desaster wer- den. Denn der ausständige Betrag kann üblicherweise nicht durch Verkaufserlös oder Versicherungsleistung (z.B. bei einem Totalschaden) abgedeckt werden.
Andienungsrecht In Vertragsbedingungen ist mitunter ein sogenanntes "Andienungsrecht" enthalten. Das bedeutet, dass die Leasingfirma bei Vertragsende von Ihnen den Ankauf des Kfz zum vertraglich vereinbarten Restwert verlangen kann. Die Leasinggesellschaft wälzt damit das Problem der Gebrauchtwagenverwertung auf Sie ab - insbesondere bei schwer absetzbaren Modellen. Manchmal wird Ihnen auch das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten, meistens sehr kurzen Frist, einen Käufer namhaft zu machen, der das Fahrzeug kauft (Mindestpreis: Restwert). Ist der Marktwert allerdings niedriger als der Restwert, so werden Sie kaum einen Käufer finden. Nach Ablauf der vereinbarten "Grundmietzeit" haben Sie grundsätzlich 3 Möglichkeiten:
1) Sie kaufen das Kfz zum vereinbarten Restwert an. 2) Sie verlängern den Leasingvertrag mit neuen Leasingraten. 3) Sie geben das Kfz an die Leasinggesellschaft zurück. Ist der Verkehrswert (z.B. laut Eurotax-Tabelle) niedriger als der Restwert, zahlen Sie die Differenz. Ist der Verkehrswert höher, erhalten Sie in der Regel nur 75 % dieses Mehrerlöses. Wenn Sie das Kfz an die Leasingfirma zurückgeben, wird ein Rücknahmeprotokoll erstellt. Kontrollieren Sie genau, ob dieses - samt den darin aufgelisteten Mängeln - auch den Tatsachen entspricht.
Mischmodelle aus Leasing, Kredit und Barkauf In letzter Zeit werden Autokäufer mit Mischmodellen aus Leasing, Kredit und Barkauf umworben. Bei einer derartigen "3-Wege-Finanzierung" (auch "Ballonfinanzierung", "Schlussratenfinanzierung") entscheiden Sie sich erst am Ende der Vertragslaufzeit, ob Sie wie beim Leasing das Fahrzeug zurückgeben oder die Schlussrate bar bezahlen und Eigentümer des Autos werden. Der Anreiz bei diesem Modell besteht darin, dass die Monatsraten im Vergleich zu einer reinen Kreditfinanzierung in der Regel deutlich niedriger und im Vergleich zu einer reinen Leasingfinanzierung nur wenig höher sind.
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